Beratung | Therapie | Wohnen
für Menschen mit Autismus


Bankverbindung:
Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN: DE14 4476 1534 5705 1343 00
Autismus-Wohnanlage Netphen gGmbH
Bankverbindung:
Sparkasse Siegen
IBAN: DE37 4605 0001 0048 0104 58
Wenn wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch. Hier werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingung für die Therapie festgelegt. Es erfolgt eine Anamnese, in der die autismusspezifische Symptomatik des Klienten, sowie die familiäre und institutionelle Situation erfasst werden. Des Weiteren werden vorrangige Therapieziele und Methoden besprochen.
Nach einer mehrwöchigen Phase der Förderdiagnostik und des Beziehungsaufbaus wird ein individueller Förderplan in Absprache mit den Bezugspersonen des Klienten erarbeitet.
Der Therapieverlauf wird anhand ausführlicher Entwicklungsberichte sowohl für den Klienten, bzw. deren gesetzlicher Vertreter als auch für die Kostenträger transparent gehalten.
In der Regel sind die therapeutischen Interventionen aufgrund der komplexen Symptomatik über einen mehrjährigen Zeitraum notwendig.
Nach Beendigung der regelmäßigen Förderung kann ein Stundenkontingent für Beratungsgespräche beantragt werden, um Situationen, welche einen erneuten Unterstützungsbedarf notwendig machen (Pubertät, Krisen, etc.), begleiten zu können.
All unsere Therapieangebote umfassen eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld.
Die Einzeltherapie findet in der Regel für zwei Therapieeinheiten pro Woche (zwei Stunden) im Autismus-Therapiezentrum Netphen, oder je nach Wohnort des Klienten in den Standorten in Wenden, Betzdorf oder Gummersbach statt. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Therapie auch mobil im Umfeld des Klienten stattfinden.
Die Therapieziele werden individuell mit dem Klienten und/oder gemeinsam mit den Bezugspersonen der Klienten erarbeitet. In dem geschützten Rahmen der Einzeltherapie kann an der Erreichung der individuellen Ziele gearbeitet werden, um sie dann in den Alltag des Klienten zu übertragen.
Die Therapiegruppen richten sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Autismus Spektrum, die bereits in der Einzeltherapie soziale Basiskompetenzen zur Teilnahme an einer Gruppentherapie erworben haben. Im Rahmen der Gruppentherapie kann erworbenes Wissen oder geübtes Verhalten aus dem einzeltherapeutischen Setting bezüglich sozialer Verhaltensweisen und Situationen mit etwa Gleichaltrigen erprobt werden. Zudem haben die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, eigene Themen, Inhalte und Interessen einzubringen.
Die Therapiegruppen finden regelmäßig (je nach Gruppe ein bis vier Mal im Monat) für zwei Therapieeinheiten (zwei Stunden) statt und werden je von zwei Therapeuten durchgeführt. Die Gruppen werden von den Therapeuten individuell nach Alter, Fähigkeiten und zu bearbeitenden Inhalten der Klienten zusammengestellt.
Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre neu gewählt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht, zu wählen und sich zur Wahl aufstellen zu lassen.
Der Beirat tagt regelmäßig, mindestens alle zwei Monate, um aktuelle Themen zu besprechen und Anliegen der Bewohner und Bewohnerinnen zu bearbeiten. In dringenden Fällen können zusätzliche Sitzungen einberufen werden.
Der Bewohnerbeirat hat das Recht, in wichtigen Angelegenheiten angehört zu werden und Vorschläge zu unterbreiten. Er kann Versammlungen einberufen und sich mit der Einrichtungsleitung austauschen. Gleichzeitig trägt er Verantwortung dafür, dass alle Bewohner und Bewohnerinnen fair vertreten werden und die gemeinsamen Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft getroffen werden.
Der Bewohnerbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen und der Einrichtungsleitung – für ein harmonisches und selbstbestimmtes Miteinander.
Nach Beendigung der regelmäßig stattfindenden Therapie, besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Kostenträger einige Therapieeinheiten zur Nachsorge zu beantragen.
Diese kann im Falle von erneut auftretenden Fragen oder Krisen in Anspruch genommen werden und gewährt somit eine schnelle und flexible Hilfe im Bedarfsfall.
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass diese aktiv am Leben in der Wohnanlage mitwirken.
Zentrales Gremium hierfür ist der Bewohnerbeirat. Über ihn können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Vorstellungen, Wünsche und Anregungen einbringen – zum Beispiel zur Verpflegung, zur Freizeitgestaltung oder zur Gestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens.
Gespräche finden bei uns jederzeit statt. Dringende Themen werden zeitnah besprochen und gemeinsam an Lösungen gearbeitet. Der Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, bei denen aktuelle Themen behandelt werden.
Unser Bewohnerbeirat besteht aus folgenden Personen:
Assistenzen des Bewohnerbeirats:
Aufgaben des Bewohnerbeirats
Aufgabe des Bewohnerbeirats ist es, mit der Einrichtungsleitung der Autismus Wohnanlage gGmbH zu sprechen. Dabei soll er:
Der Bewohnerbeirat hat das Recht, Anträge zu stellen, um Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Zudem unterstützt er neue Bewohnerinnen und Bewohner dabei, sich gut einzuleben – zum Beispiel:
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Durch das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen sind dem Bewohnerbeirat verschiedene Rechte übertragen worden.
Mitbestimmungsrecht besteht bei:
Mitwirkungsrecht besteht bei:
Der Bewohnerbeirat muss vor Entscheidungen der Einrichtungsleitung rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Ihr habt Fragen oder Anliegen?
Wir sind gerne für euch da – sprecht uns einfach persönlich an! Wir freuen uns auf viele Gespräche und eine gute Zusammenarbeit mit euch.
Euer Bewohnerbeirat & die Assistenzen
Autismus Wohnanlage gGmbH